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RG, 15.10.1943 - 1 D 223/43 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Umfange der abzuurteilenden "Tat" (§ 264 StPO.). 2. Ein unzüchtiger Angriff, den der Täter gegen eine Mutter vor den Augen ihrer halberwachsenen Kinder verübt, erfüllt in der Regel auch den Tatbestand einer Beleidigung dieser Kinder.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 226
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53
Rechtsmittel
Der Beschwerdeführer durfte ferner wegen Beleidigung des Vaters Arns nur verurteilt werden, wenn er nachweislich in dem Bewußtsein gehandelt haben sollte, durch die zweideutigen Witze bringe er auch dem Vater gegenüber seine Mißachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (Urteil des Senatsvom 22. November 1951 - 4 StR 585/51; vgl auch BGH JZ 1951, 520; RGSt 77, 226). - BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51
Rechtsmittel
Der Angeklagte durfte aber wegen Beleidigung der Mutter nur bestraft werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt haben sollte, durch die Entführung der Tochter zur Unzucht oder durch ihre Verführung bringe er auch der Mutter gegenüber seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (vgl Urteil des Senats v 26. April 1951 in JZ 1951, 520; vgl auch RGSt 77, 226). - BGH, 04.11.1954 - 4 StR 299/54
Rechtsmittel
Die Verteidigung übersieht, dass Anklage wegen eines von Amts wegen zu verfolgenden Verbrechens (§ 174 Nr. 1 StGB) erhoben war und das Gericht die Tat nach allen in Betracht kommenden strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen hatte (§ 264 StPO; vgl auch RGSt 6, 317; RGSt 77, 226, 227).